Testamente und Nachlässe

Bleibendes hinterlassen mit einer Testamentsspende
für die Forschung

Mit einer Testamentsspende für die Forschung zu Seltenen Erkrankungen schenken Sie schwerkranken Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen Hoffnung auf eine gesündere Zukunft. Denn Erbschaften und Vermächtnisse versetzen uns in die Lage, fehlende Forschungsmittel dort bereitzustellen, wo aussichtsreiche Therapieansätze auf besonders dringenden Bedarf stoßen. 

Testamentsspenden für die Forschung zu Seltenen Erkrankungen

Vielen Menschen möchten am Ende ihres Lebens etwas Bleibendes hinterlassen. Ihr Testament gibt Ihnen den Raum dafür – mit einer Testamentsspende für die Forschung: Eine Erbschaft oder ein Vermächtnis kann als Forschungsmittel in den richtigen Händen zur Therapie von morgen werden.

Testamentsspende: Ihr Erbe oder Vermächtnis tut Gutes

Wir unterstützen Sie gerne, Ihrem letzten Willen Ausdruck zu verleihen und sorgen dafür, dass Ihr Nachlass dort ankommt, wo er große Wirkung entfalten kann. Bei der Ausschreibung und Auswahl von Projekten berücksichtigen wir auf Wunsch Themen, die Ihnen besonders am Herzen liegen. Dies können z. B. "Kinder und Jugendliche", bestimmte Krankheiten oder die Nachwuchsförderung sein. Vor der Festlegung einer Zweckbindung ist es ratsam, mit uns Rücksprache zu halten. Erzählen Sie uns, wo Sie mit Ihrem Nachlass ein Zeichen der Hoffnung setzen wollen - wir besprechen mit Ihnen, wie das am sinnvollsten realisiert werden kann!

Ihre Ansprechpartnerin für Testamente und Spenden

Sanna Börgel

Sanna Börgel

Stiftungsleitung
+49 (0) 151 4129 7774boergel@elhks.de

Ihr Nachlass für die „Waisen der Medizin“ ist bei uns in guten Händen

Eva Luise Köhler in dunkelblauem Kleid, mit farbigen Schal um den Hals, vor Bücherregal
Ihre Testamentsspende für die Forschung ist bei uns in guten Händen. Die Eva Luise und Horst Köhler Stiftung ist die einzige gemeinnützige Institution, die bundesweit und krankheitsübergreifend dort in Forschung investiert, wo viele andere es nicht tun: Seltene Erkrankungen bekommen aufgrund der geringen Fallzahlen wenig Aufmerksamkeit von Politik und Industrie. 

Familie Köhler kennt das Leid der betroffenen Menschen aus eigener Erfahrung. Deshalb haben Eva Luise und Prof. Dr. Horst Köhler schon zu Beginn der ersten Amtszeit als Bundespräsident die Gründung einer Stiftung initiiert, die sich solidarisch an die Seite der Menschen mit Seltenen Erkrankungen stellt. Sehen Sie unter dem folgenden Link, wo wir mit Ihren Zuwendungen Gutes bewirken.
UNSERE PROJEKTE UND PROGRAMME

Testament spenden: Ihre Hilfe kommt an

Das Finanzamt hat die Eva Luise und Horst Köhler Stiftung als gemeinnützig anerkannt. Daher sind Erbschaften, Zustiftungen und Spenden an uns von der Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer befreit. Ihre Zuwendungen kommen also zu 100 Prozent bei uns an und werden vollständig und in Ihrem Sinne für die gemeinnützigen Stiftungszwecke eingesetzt.

Testamentsspende: Ihr letzter Wille zählt

Wenn Sie unsere Stiftung als Alleinerbin einsetzen, kümmert sich unser Vorstand mit Umsicht und Respekt um die Abwicklung Ihres Nachlasses. Uns ist es wichtig, dass Ihr letzter Wille genau so erfüllt wird, wie Sie es wünschen. Wir kümmern uns diskret und mit der gleichen Sorgfalt um alle notwendigen Angelegenheiten – von der Wohnungsauflösung bis zur Grabpflege – so wie wir es auch für einen Verwandten tun würden.

Wenn die Eva Luise und Horst Köhler Stiftung in Ihrem Testament oder einer Lebens- oder Rentenversicherung bedenken möchten, benötigen Sie im Prinzip nur folgende Angaben:

Eva Luise und Horst Köhler Stiftung
für Menschen mit Seltenen Erkrankungen
Simrockstraße 4
53113 Bonn


Fragen und Antworten

Mit einem Testament haben Sie die Möglichkeit, genau zu bestimmen, was mit Ihrem Nachlass passieren soll. Ein Testament ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie nicht nur nahe Verwandte, sondern auch Organisationen bedenken, Ihren Nachlass besonders aufteilen oder andere individuelle Vorstellungen berücksichtigen möchten.

Ist kein Testament vorhanden, gilt die gesetzliche Erbfolge: Demnach erben in der Linie nahe Angehörige, wie Ehepartner (oder eingetragene Lebenspartner), (Adoptiv-)kinder oder Enkel. Sind Sie nicht verheiratet und haben keine Kinder oder Enkel, erben (sofern noch lebend) Eltern, Geschwister, Nichten oder Neffen.
Haben Sie keine lebenden Verwandten mehr, fällt Ihr Vermögen an den Staat. Das gilt auch, wenn Ihre Verwandten nicht ausfindig gemacht werden können.



Ist kein Testament vorhanden, gilt die gesetzliche Erbfolge: Demnach erben in der Linie nahe Angehörige, wie Ehepartner (oder eingetragene Lebenspartner), (Adoptiv-)kinder oder Enkel. Sind Sie nicht verheiratet und haben keine Kinder oder Enkel, erben (sofern noch lebend) Eltern, Geschwister, Nichten oder Neffen.
Haben Sie keine lebenden Verwandten mehr, fällt Ihr Vermögen an den Staat. Das gilt auch, wenn Ihre Verwandten nicht ausfindig gemacht werden können.

Die Begriffe „vererben“ und „vermachen“ werden oft synonym verwendet. Rechtlich betrachtet handelt es sich bei einer Erbschaft beziehungsweise einem Vermächtnis jedoch um ganz unterschiedliche Formen der Zuwendung von Todes wegen.

Vermächtnis: Ein Vermächtnis ist ein bestimmter Teil des Erbes, zum Beispiel ein bestimmter Geldbetrag, eine Immobilie oder ein Wertgegenstand. Vermächtnisnehmer können Personen oder Organisationen sein. Für sie entstehen – im Gegensatz zum Erben – keine Pflichten. Weder haften sie für Verbindlichkeiten, die gegenüber dem Verstorbenen bestehen, noch sind sie für die Abwicklung des Nachlasses verantwortlich.

Erbe: Personen oder Organisationen, die als Erbe eingesetzt werden, treten im Erbfall die Rechtsnachfolge der verstorbenen Person an. Erben sind also – unabhängig davon, ob sie als Alleinerbe, Miterbe bzw. Erbengemeinschaft agieren – dafür verantwortlich, den Nachlass im Sinne der verstorbenen Person abzuwickeln. Erben müssen sich entsprechend auch um Verbindlichkeiten kümmern und Vermächtnisse, die im Testament geregelt sind, erfüllen.
Eine Erbengemeinschaft ist dabei auf Einigkeit angewiesen und daher streitanfällig. Es empfiehlt sich deshalb, einen Alleinerben und mehrere Vermächtnisnehmer einzu-setzen, wenn Sie in Ihrem Testament mehrere Menschen oder Organisationen bedenken möchten.


Das Erbe zu spenden ist eine sehr persönliche Entscheidung. Es gibt mehrere Gründe, warum Menschen ihr Erbe spenden möchten:

Philanthropie und soziales Engagement: Viele Menschen fühlen sich durch philanthropische Werte motiviert und möchten einen positiven Beitrag zur Gesellschaft leisten. Durch die Spende des Erbes können sie gemeinnützige Organisationen und Projekte unterstützen, die für sie von besonderer Bedeutung sind.

Unterstützung von wichtigen Anliegen: Oftmals gibt es Themen oder Anliegen, die einem verstorbenen Menschen besonders am Herzen lagen. Das Erbe zu spenden, ermöglicht es, diese Anliegen auch nach dem Tod weiter zu fördern und zu unterstützen.

Keine direkten Erben: Manche Menschen haben keine engen Verwandten oder haben bereits zu Lebzeiten entschieden, dass sie ihr Vermögen nicht an ihre nächsten Angehörigen vererben möchten. In solchen Fällen bietet das Spenden des Nachlasses eine sinnvolle Alternative.

Steuerliche Vorteile: In einigen Ländern und Rechtsgebieten können Spenden von einem Erbe steuerlich begünstigt sein. Dies kann ein zusätzlicher Anreiz sein, das Erbe für wohltätige Zwecke zu nutzen.

Erbe sinnvoll nutzen: Manche Menschen möchten sicherstellen, dass ihr Nachlass für einen guten Zweck eingesetzt wird und nicht in die Hände von entfernten oder unbekannten Erben gerät.

Fortsetzung des eigenen Lebenswerks: Menschen, die sich ihr Leben lang für bestimmte Themen oder Projekte engagiert haben, möchten oft, dass ihre Arbeit auch nach ihrem Tod fortgesetzt wird. Das Spenden des Erbes kann dazu beitragen, dieses Vermächtnis lebendig zu halten.

Verbesserung der Lebensqualität: Spenden von Erbschaften können dazu beitragen, das Leben von benachteiligten oder bedürftigen Menschen zu verbessern und positive Veränderungen in der Gesellschaft zu bewirken.
Wenn Sie Ihr Erbe spenden möchten, gibt es einige Schritte, die Sie unternehmen können, um sicherzustellen, dass Ihre Spende den gewünschten Zweck erfüllt und rechtlich korrekt ist:

Informieren Sie sich über gemeinnützige Organisationen: Recherchieren Sie verschiedene gemeinnützige Organisationen, Stiftungen oder Wohltätigkeitsorganisationen, die sich mit Themen befassen, die Ihnen am Herzen liegen.

Erstellen Sie ein Testament oder Erbvertrag: Wenn Sie Ihr Erbe spenden möchten, sollten Sie dies in einem Testament oder Erbvertrag festhalten. Es ist ratsam, einen Rechtsanwalt oder Notar zu konsultieren, um sicherzustellen, dass das Testament den geltenden Gesetzen entspricht und Ihre Wünsche ordnungsgemäß aufgesetzt werden.

Benennen Sie die begünstigte Organisation: Im Testament sollten Sie klar angeben, welche Organisation oder Stiftung das Erbe erhalten soll. Geben Sie auch den Anteil des Erbes an, den Sie spenden möchten, und stellen Sie sicher, dass Sie die korrekten Kontaktdaten der begünstigten Organisation angeben.

Informieren Sie Ihre Angehörigen: Wenn Sie Ihr Erbe spenden möchten und dies in Ihrem Testament festhalten, ist es ratsam, Ihre nächsten Angehörigen darüber zu informieren. Dies kann dazu beitragen, spätere Missverständnisse zu vermeiden und sicherzustellen, dass Ihre Wünsche respektiert werden.

Konsultieren Sie einen Experten: Wenn Sie Fragen zur Testamentserstellung oder steuerlichen Auswirkungen haben, ist es empfehlenswert, einen Rechtsanwalt oder Steuerberater zu konsultieren, um sich umfassend beraten zu lassen.
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